Das SZET-Konzept

Schlucken und Zungenruhelage Effizient Therapieren

Für welche Patienten ist SZET konzipiert?

Das Therapiekonzept SZET hat sich im Laufe der mehrjährigen fast ausschließlichen Arbeit mit kieferorthopädischen Patienten entwickelt. Es findet Anwendung bei Patienten, denen i.d.R. von ihrem Kieferorthopäden zu einer logopädischen Behandlung geraten wird. Dies geschieht oft im Rahmen einer „Spangenbehandlung“, wenn sich zeigt, dass Lücken zwischen den Zähnen und/oder ein offener Biss nicht geschlossen werden können oder sich gar nach Entfernen der festen Spange wieder öffnen. Ursache dafür ist oft der Druck der Zunge, der sich sowohl beim Schlucken als auch in Ruhe gegen die Zähne richtet.

Die Ziele der Therapie mit dem SZET-Konzept sind das Erreichen des adulten (=erwachsenen) Schluckmusters, bei dem sich der Druck der Zunge ausschließlich gegen den Gaumen richtet, das Erreichen der physiologischen Zungenruhelage, ebenfalls am Gaumen, und der Abbau von Habits, die den Schluckablauf oder das Einhalten der Zungenruhelage stören. Mit Habits sind Verhaltensweisen gemeint, die ohne Notwendigkeit wiederkehrend ausgeführt werden, wie z.B. Knabbern an den Fingernägeln, Lippenkauen oder -lecken, Wangenbeissen, etc.

Wichtig ist dabei, dass die neu erlernten Abläufe am Ende einer erfolgreichen Therapie ganz automatisch vom Gehirn abgerufen und korrekt ausgeführt werden.  Dieser nachhaltige Übertrag in den Alltag findet in Intervallen statt, die auf die Fähigkeiten und den Tagesablauf des Patienten abgestimmt werden. Es ist der schwierigste und zugleich wichtigste Teil der Therapie, der vom Patienten viel Eigenverantwortung und Disziplin verlangt.

Ich arbeite deshalb erst mit Kindern ab ca. 9 Jahren, mit Jugendlichen und Erwachsenen, auch vor oder nach kieferchirurgischen Eingriffen.

Was ist bei SZET-Konzept anders als bei herkömmlichen myofunktionellen Therapien?

Die übliche Vorgehensweise bei der Therapie myofunktioneller Störungen ist zunächst die Kräftigung der Muskulatur durch eine Vielzahl von Übungen für Zunge und Lippen. Dies kostet viel Zeit und ist meiner Meinung nach nur äußerst selten tatsächlich notwendig. Das Problem ist nicht, dass nicht genügend Muskelkraft vorhanden wäre, sondern dass der im Gehirn abgespeicherte Bewegungsablauf quasi falsch programmiert ist. Meine Therapie beginnt deshalb direkt mit dem Einüben des korrekten Schluckablaufs und dem Einnehmen der physiologischen Zungenruhelage. Der Abbau der Habits geschieht parallel.

Ich bespreche mit jedem Patienten anhand seines individuellen Tagesablaufes sehr genau, wann, wo und wie er oder sie üben kann, um die Habitualisierung des Schluckens und der Zungenruhelage optimal zu begleiten und Rezidiven in der kieferorthopädischen Behandlung vorzubeugen.

Wo und wie können Sie die Therapie nach meinem SZET-Konzept in Anspruch nehmen?

Ich biete die Behandlung nach diesem Therapiekonzept seit Januar 2020 wieder für gesetzlich und privat versicherte Patienten in der Gutenbergstr. 20 in Stutensee-Spöck an.

Für die logopädische Behandlung benötigen Sie ein Rezept von Ihrem behandelnden Arzt.

Bei gesetzlich Versicherten werden die Kosten für die logopädische Therapie vollständig von der Krankenkasse übernommen, ausgenommen die Zuzahlung, die mit Vollendung des 18.Lebensjahres von jedem Versicherten zu leisten ist. Privat Versicherte haben mit Abschluss ihres Krankenversicherungstarifes die Höhe der Kostenübernahme für Heilmittel,  zu denen die logopädische Therapie gehört, durch ihren Versicherer festgelegt.

Wie kann ich als Therapeut etwas über das SZET-Konzept erfahren?

Seit 2013 biete ich Fortbildungen zum SZET-Konzept an. Die nächsten Termine und nähere Informationen zum Therapiekonzept finden Sie auf www.szet-konzept.de oder Sie kontaktieren mich per Email oder Sie rufen einfach an.

Email  an steffi@logopaedie-kuhrt.de

Tel. 0179 / 542 99 33

Ich freue mich über Ihr Interesse!